Müssen Lernende Steuern zahlen? Alles zur ersten Steuererklärung

Ab wann die erste Steuererklärung kommt, wie viel du mit Lehrlingslohn ungefähr zahlst und was du abziehen kannst. Mit Tabelle für sechs Kantone.

Alicia Devaux

Co-Founder und COO, Liquid Education

8 Min. Lesezeit

Zahlen für 2026

Junge Frau schreibt an einem Tisch mit offenem Buch

Foto: Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

Was du über deine ersten Steuern wissen solltest

Deine erste eigene Steuererklärung bekommst du in vielen Kantonen im Jahr nach deinem 18. Geburtstag. Sie betrifft bereits das Steuerjahr, in dem du 18 geworden bist.

  • Vorher: Dein Lehrlingslohn wird steuerlich grundsätzlich separat von deinen Eltern erfasst. Ob du tatsächlich Steuern bezahlen musst, hängt von deinem steuerbaren Einkommen ab.

  • Keine automatischen Lohnabzüge: Wenn du ordentlich besteuert wirst, werden die Steuern nicht direkt vom Lohn abgezogen. Du erhältst später eine Steuerrechnung. Eine Ausnahme ist die Quellensteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird.

  • Bundessteuer: Die direkte Bundessteuer fällt 2026 für Alleinstehende ab CHF 18'500 steuerbarem Einkommen an. Bei einem typischen Lehrlingslohn bleibt sie deshalb oft sehr tief oder entfällt ganz.

  • Kanton und Gemeinde: Wie viel du bezahlen musst, hängt stark von deinem Wohnort ab. Mit CHF 15'000 Bruttolohn im Jahr sind es 2026 je nach Ort CHF 0 bis CHF 50, mit CHF 25'000 rund CHF 140 bis CHF 1'120. Dazu kommen je nach Kanton unterschiedliche Regelungen und teilweise zusätzliche Steuern.

  • Steuerabzüge: Du kannst unter anderem Kosten für den Arbeitsweg, auswärtiges Essen, Berufskosten und Versicherungsprämien geltend machen. Welche Abzüge möglich sind, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Irgendwann liegt ein Couvert vom Steueramt im Briefkasten, adressiert an dich. Müssen Lernende Steuern zahlen? Ja, aber meistens erst ab dem Jahr, in dem du 18 wirst, und mit einem Lehrlingslohn oft nicht viel. Wie viel genau, hängt stark vom Kanton ab. Hier erfährst du, wann die erste Steuererklärung kommt, was du abziehen kannst und was Lernende in Aarau, Zürich, Bern, Luzern, Solothurn und Liestal ungefähr zahlen.

Müssen Lernende Steuern zahlen? Die kurze Antwort

Ja, auch ein Lehrlingslohn ist Einkommen und damit grundsätzlich steuerbar. Das Gesetz sagt: Das Einkommen von Kindern wird den Eltern zugerechnet, ausser das Erwerbseinkommen. Für ihren Lohn werden Kinder selbständig besteuert, auch wenn sie noch nicht 18 sind.

In der Praxis sieht es so aus: Die meisten Kantone schicken dir die erste eigene Steuererklärung für das Jahr, in dem du volljährig wirst. Bist du 2008 geboren, füllst du also deine Steuererklärung 2026 im Frühling 2027 selbst aus. Davor bekommen Lernende meist keine Steuererklärung, weil nach den Abzügen kaum etwas übrig bleibt, das besteuert würde.

Erste Steuererklärung: so ist es in deinem Kanton

In allen sechs Kantonen ist die erste eigene Steuererklärung die für das Jahr, in dem du 18 wirst. In Bern kommt sie automatisch. Stand 02.11.2026:

Kanton

Personalsteuer pro Jahr

Abgabefrist

Online ausfüllen

Aargau

keine

31.03.

eTAX AARGAU

Zürich

CHF 24

31.03.

ZHprivateTax

Bern

keine

15.03.

TaxMe-Online

Luzern

CHF 50

laut Formular, meist 30 Tage

über steuern.lu.ch

Solothurn

CHF 30 plus Gemeinde (Stadt Solothurn total CHF 50)

31.03.

eTax Solothurn

Basel-Landschaft

keine

31.03.

E-Tax BL

Und vor 18? So gehen die sechs Kantone mit dem Lehrlingslohn um:

  • Aargau: Normalerweise erhältst du keine eigene Steuererklärung. Bei erheblichen Einkünften müssen deine Eltern eine beim Steueramt verlangen.

  • Zürich: Dein Lehrlingslohn muss nicht in der Steuererklärung deiner Eltern angegeben werden.

  • Bern: Bei einem höheren Einkommen als einem üblichen Lehrlingslohn musst du eine eigene Steuererklärung verlangen.

  • Luzern: Für die Besteuerung gelten die allgemeinen Regeln für das Erwerbseinkommen Minderjähriger. Die konkrete Behandlung solltest du beim Steueramt prüfen.

  • Solothurn: Auch Jugendliche müssen ihre steuerlichen Pflichten beachten. Der Kanton informiert ausdrücklich über die eigene Steuererklärung.

  • Basel-Landschaft: Deinen Lehrlingslohn versteuerst du selbst. Liegt dein Einkommen unter dem steuerbaren Minimum, musst du es trotzdem angeben.

Eine Fristverlängerung ist in allen sechs Kantonen möglich, meist online. Wo es eine Personalsteuer gibt, zahlst du sie ab dem Jahr, in dem du 18 wirst, unabhängig vom Einkommen.

Wie viel Steuern zahlst du mit einem Lehrlingslohn?

Steuern werden auf dein steuerbares Einkommen berechnet. Das ist dein Einkommen nach Abzug der steuerlich anerkannten Abzüge. Es liegt deshalb häufig deutlich unter deinem Bruttolohn.

Die folgende Tabelle geht deshalb vom Bruttolohn aus, also von der Zahl in deinem Lehrvertrag. Sie zeigt die jährliche Steuerbelastung 2026 in Franken für eine alleinstehende Person ohne Kinder, ohne Vermögen und ohne Kirchensteuer, jeweils am Kantonshauptort. Die Beträge umfassen die direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Personalsteuer. CHF 15'000 im Jahr sind zum Beispiel CHF 1'250 im Monat.

Bruttolohn pro Jahr

CHF 15'000

CHF 20'000

CHF 25'000

CHF 30'000

Aarau AG

0

0

177

775

Zürich ZH

49

251

581

1'019

Bern BE

0

408

1'122

1'906

Luzern LU

50

50

142

506

Solothurn SO

50

83

572

1'159

Liestal BL

0

0

531

1'136

Quelle: ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026, ledig, keine Kinder, konfessionslos, inklusive Personalsteuer, abgerufen am 02.11.2026. Der Rechner zieht vom Bruttolohn die Sozialbeiträge, die Berufskosten-Pauschale, die Versicherungsabzüge und die kantonalen Abzüge für tiefe Einkommen ab. Arbeitsweg und auswärtiges Essen sind nicht eingerechnet, deine Steuern fallen damit oft noch tiefer aus. In anderen Gemeinden sind die Beträge anders.

Warum bei tiefem Lohn oft nichts anfällt

Mehrere Kantone entlasten tiefe Einkommen zusätzlich. Der gleiche Lohn ergibt darum je nach Kanton ein anderes steuerbares Einkommen.

  • Aargau: Hier gibt es den Kleinverdienerabzug. Liegt dein Einkommen nach den übrigen Abzügen unter CHF 15'000, zieht der Kanton nochmals CHF 12'000 ab. Darüber sinkt der Abzug in Stufen: CHF 7'500 bis CHF 19'999, CHF 3'000 bis CHF 24'999, CHF 2'000 bis CHF 29'999 und CHF 1'000 bis CHF 34'999. Deshalb fällt in Aarau bis rund CHF 22'000 Bruttolohn nichts an.

  • Basel-Landschaft: Hier gibt es eine Steuerfreigrenze. Bis rund CHF 16'700 steuerbares Einkommen zahlst du keine Kantons- und Gemeindesteuer. Liegst du darüber, sind es in Liestal sofort rund CHF 140. Das erklärt den Sprung in der Tabelle.

  • Luzern: Hier gibt es einen Abzug für bescheidene Einkommen, bei CHF 20'000 Bruttolohn rund CHF 5'200.

  • Bern: Bei tiefem Einkommen zieht der Kanton bis CHF 1'100 mehr ab.

In Zürich, Luzern und Solothurn zahlst du die Personalsteuer auch dann, wenn sonst nichts anfällt. Darum steht dort nie CHF 0.

Was dabei auffällt: Die direkte Bundessteuer spielt bei Lernenden kaum eine Rolle. Für Alleinstehende beträgt sie bis CHF 15'200 steuerbares Einkommen null. Zudem werden Steuerbeträge unter CHF 25 nicht erhoben. Praktisch wird die Bundessteuer deshalb erst ab rund CHF 18'500 fällig.

Den Unterschied machen vor allem die Kantons- und Gemeindesteuern. Je nach Wohnort kann die Steuerbelastung bei gleichem Einkommen deutlich unterschiedlich ausfallen.

Was du als Lernende abziehen kannst

Abzüge senken dein steuerbares Einkommen. Diese sind für Lernende am wichtigsten. Die Beträge gelten für die Bundessteuer 2026, die Kantone haben eigene, oft höhere Beträge.

  • Arbeitsweg: die Kosten fürs ÖV-Abo, fürs Velo beim Bund pauschal CHF 700. Beim Bund höchstens CHF 3'300, in den Kantonen mehr, zum Beispiel in AG und BE bis CHF 7'000, in SO CHF 7'200, in LU CHF 6'500, in BL CHF 6'000, in ZH CHF 5'200.

  • Auswärtiges Essen: Wenn du mittags nicht nach Hause kannst, CHF 15 pro Arbeitstag, höchstens CHF 3'200 im Jahr. Zahlt der Betrieb ans Essen, gilt die Hälfte.

  • Übrige Berufskosten: pauschal 3% des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000.

  • Versicherungsprämien: Krankenkasse und weitere Versicherungen, beim Bund bis CHF 2'700 für Alleinstehende ohne Pensionskasse und Säule 3a, CHF 1'800 mit.

  • Säule 3a: Wenn du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast, kannst du Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich abziehen. Bei einem Lehrlingslohn bringt das allerdings oft nur eine geringe Steuerersparnis. Ausserdem bleibt das Geld langfristig gebunden.

Kosten für die Lehre selbst, zum Beispiel Schulmaterial für die Berufsschule, kannst du als Erstausbildung meist nicht abziehen.

Und meine Eltern? Kinderabzug während der Lehre

Auch wenn du bereits volljährig bist und deine eigene Steuererklärung ausfüllst, können deine Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin einen Kinderabzug geltend machen. Voraussetzung ist, dass du dich in der Erstausbildung befindest und deine Eltern hauptsächlich für deinen Unterhalt aufkommen.

Das eine schliesst das andere also nicht aus: Du versteuerst deinen Lehrlingslohn selbst, während deine Eltern unter Umständen weiterhin vom Kinderabzug profitieren.

Achtung: Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton. Im Kanton Bern entfällt der Kinderabzug bei volljährigen Kindern in Erstausbildung, wenn das eigene Jahreseinkommen mehr als CHF 24'000 beträgt oder das Vermögen CHF 50'000 oder mehr erreicht. Im Kanton Basel-Landschaft entfällt er, sobald dein Einkommen die Steuerfreigrenze übersteigt.

Sprich deshalb mit deinen Eltern ab, wer welche Angaben in der Steuererklärung macht. So können unnötige Rückfragen oder falsche Angaben vermieden werden.

Quellensteuer: wenn du keine C-Bewilligung hast

Hast du keinen Schweizer Pass und keine Niederlassungsbewilligung C, wirst du als ausländische Arbeitnehmerin oder ausländischer Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz in der Regel an der Quelle besteuert, zum Beispiel wenn du eine B-Bewilligung hast. Dein Lehrbetrieb zieht die Steuer direkt von deinem Lohn ab und überweist sie dem Steueramt.

Du musst deshalb normalerweise keine Steuererklärung ausfüllen. Möchtest du zusätzliche Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif nicht oder nur pauschal berücksichtigt sind, kannst du eine sogenannte nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Das kann zum Beispiel für Einzahlungen in die Säule 3a interessant sein.

Wichtig: Den Antrag musst du bis spätestens am 31. März des Folgejahres bei der Steuerverwaltung deines Wohnkantons einreichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Wenn du den Antrag einmal stellst, wirst du grundsätzlich auch in den folgenden Jahren bis zum Ende deiner Quellensteuerpflicht ordentlich veranlagt und musst eine Steuererklärung ausfüllen.

Die erste Steuererklärung ausfüllen: so gehts

  1. Unterlagen sammeln: Lohnausweis vom Lehrbetrieb (kommt meist im Januar oder Februar), Kontoauszug per 31.12. mit Kontostand und Zins, Krankenkassenprämien, Belege fürs ÖV-Abo.

  2. Online ausfüllen: Alle Kantone bieten eine Software oder ein Online-Portal an. Die meisten Daten aus dem Lohnausweis tippst du einfach ab.

  3. Vermögen nicht vergessen: Auch dein Sparkonto gehört in die Steuererklärung. Bei kleinen Beträgen zahlst du darauf keine Vermögenssteuer, angeben musst du es trotzdem.

  4. Frist einhalten oder verlängern: Keine Zeit? Eine Fristverlängerung kannst du meist online beantragen. Einfach liegen lassen ist keine gute Idee, dann schätzt dich das Steueramt ein.

  5. Rechnung einplanen: Die Steuerrechnung kommt später, oft mit provisorischen Raten. Leg jeden Monat einen kleinen Betrag zur Seite, dann ist sie kein Schock.

Hilfe zum Ausfüllen bekommst du beim Steueramt deiner Gemeinde. Einfache Erklärungen für junge Steuerpflichtige gibt es auf steuern-easy.ch, einer Seite der Schweizerischen Steuerkonferenz.

Lohnt sich die Säule 3a mit Lehrlingslohn, um Steuern zu sparen?

Einzahlungen in die Säule 3a kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel Steuern du dadurch sparst, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen ist und wie viel Steuern du ohne den Abzug bezahlen würdest. Bei einem tiefen Lehrlingslohn ist die Ersparnis oft gering oder fällt ganz weg.

Beispiele aus dem ESTV-Steuerrechner 2026 für Aarau: Bei CHF 15'000 Bruttolohn zahlst du keine Steuern, eine Einzahlung von CHF 1'000 spart also nichts. Bei CHF 25'000 Bruttolohn spart sie rund CHF 65, bei CHF 40'000 rund CHF 127.

Diese Beträge sind Modellrechnungen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt unter anderem von deiner Wohngemeinde und deiner persönlichen Situation ab.

Wichtig: In die Säule 3a einzahlen kannst du nur, wenn du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast. Zudem ist das Geld grundsätzlich langfristig gebunden und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig bezogen werden.

Ob sich eine Einzahlung lohnt, hängt also nicht nur von der Steuerersparnis ab: Überlege auch, ob du das Geld langfristig entbehren kannst.

Steuerregeln und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton und können sich ändern. Prüfe deine Situation deshalb mit dem ESTV-Steuerrechner und beachte die Wegleitung deines Kantons.

Quellen

  • Selbständige Besteuerung von Erwerbseinkommen Minderjähriger: DBG Art. 9 Abs. 2 (Stand 01.01.2026) und StHG Art. 3 Abs. 3, fedlex.admin.ch.

  • Bundessteuer 2026, Tarif für Alleinstehende (steuerfrei bis CHF 15'200), Abzüge 2026: ESTV, Rundschreiben 2-215-D-2025 «Ausgleich der kalten Progression», 11.09.2025, estv.admin.ch. Mindestbetrag CHF 25: DBG Art. 36 Abs. 3.

  • Steuerbeträge pro Kanton und 3a-Effekt: ESTV-Steuerrechner (swisstaxcalculator.estv.admin.ch), Steuerjahr 2026, ab Bruttolohn, abgerufen am 02.11.2026.

  • Aargau: ag.ch «Steuerpflichten» (01.07.2025), Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Progressionsverordnung (Stand 01.01.2026). Kleinverdienerabzug: § 42 Abs. 1bis StG AG, ESTV Kantonsblatt Aargau (Stand Februar 2026).

  • Zürich: zh.ch «Steuerwissen natürliche Personen», Wegleitung 2026, Zürcher Steuerbuch Nr. 173.1 (Personalsteuer).

  • Bern: sv.fin.be.ch «Besteuerung von Jugendlichen», Wegleitung natürliche Personen 2025, Steuergesetz BE (Stand 01.01.2026).

  • Luzern: Wegleitung 2026, Luzerner Steuerbuch «Veranlagung von Kindern unter elterlicher Sorge» (29.09.2025), «Personalsteuer», «Frist zur Einreichung».

  • Solothurn: Wegleitung natürliche Personen 2025, Steuertarife 2026, Steuerbuch «Abgabe der Steuererklärung» (14.08.2025). Personalsteuer: § 73 Steuergesetz SO CHF 30, dazu die Gemeinde, im ESTV-Rechner 2026 für die Stadt Solothurn total CHF 50. Der Regierungsrat will sie im Rahmen der Steuerstrategie 2030 abschaffen (Beschluss vom 19.05.2026).

  • Basel-Landschaft: baselland.ch «Kinder/Jugendliche, in Ausbildung, Studierende», «Fristen und Termine», ESTV Kantonsblatt Basel-Landschaft, § 29 und § 34 Steuergesetz BL (2026). Steuerfreigrenze im ESTV-Rechner 2026 nachgerechnet.

  • Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung: DBG Art. 83, 89 und 89a; ESTV «Besteuerung an der Quelle», Stand 01.01.2025.

  • steuern-easy.ch: verlinkt von ch.ch «Steuererklärung».

Stand der Quellen: 02.11.2026.

Häufige Fragen

Allgemeine Information, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben der zuständigen Behörden und Anbieter.

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Geschrieben von

Alicia Devaux

Co-Founder und COO, Liquid Education

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